[Amtlicher Beitrag] Amtliche Bekanntmachung für die Gemeinde Tensfeld: I. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Wasserversorgung in der Gemeinde Tensfeld vom 17.12.2024

I. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung

über die Wasserversorgung in der Gemeinde Tensfeld

vom 17.12.2024

 

Aufgrund der §§ 4 Abs.1 Satz 1 und 17 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs.1 Satz 1, 4 und 6 Abs. 1-4, Abs. 5 Satz 1-4, Abs. 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) sowie § 15 Abs. 2 und 3 der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Abgabe von Wasser in den jeweils zzt. geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 03.12.2025 folgende I. Nachtragssatzung erlassen:

Das vollständige Dokument finden Sie unter folgendem Link.

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